Deine 20% Rabatt* und 1 Jahr Gratis-Versand werden automatisch im Bestellschritt 5 berücksichtigt.

*Neukunden-Vorteile: Gilt einmalig für Neukunden und Kunden, die seit mindestens 2 Jahren nicht bestellt haben. 20% Rabatt für den Onlinekauf aus den Sortimenten Mode, Schuhe, Möbel, Lampen, Wohn-/ Heimtextilien, Geschirr- & Tischaccessoires sowie Koch- & Backzubehör. Ausgenommen sind Schmuck, Uhren, Erotik, Kosmetik, Parfüm, Haushalts- und Kleinelektro, Multimedia und Baumarkt-Artikel. Gratis-Versand gilt für 1 Jahr für alle Standardlieferungen, sonstige Lieferaufschläge werden wie üblich verrechnet. Diese Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen Vorteilen. Keine Barauszahlung und keine nachträgliche Verrechnung möglich.

Mobil bleiben
Mobil bleiben

Elektromobil & Krankenkasse

So bekommst du eine E-Mobil-Förderung

Elektromobile sind praktisch, um im Alter oder bei einer Gehbehinderung mobil zu bleiben. Das wissen auch die Krankenversicherungen und übernehmen die Kosten ganz oder teilweise. Aber welche Elektromobile werden von der Krankenkasse bezahlt? Und bei welchen körperlichen Einschränkungen? Hier erfährst du, wann du mit einem Zuschuss rechnen kannst – und wie du ihn erhältst.

Auf einen Blick: Was brauche ich für eine Förderung?

Für eine E-Mobil-Förderung sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen.
 

  • Es ist ein Rezept erforderlich: Das E-Mobil muss von einem Arzt als notwendiges Hilfsmittel verordnet werden, etwa wegen eingeschränkter Gehfähigkeit.
  • Es kommen nur Elektromobile infrage, die als „motorisierter Krankenfahrstuhl“ eingestuft sind. Wann das der Fall ist, liest du in unserem Ratgeber zu E-Mobilen.
  • Das E-Mobil muss über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Diese erfährst du aus der Produktbeschreibung oder vom Händler.
E-Mobil

Wie hoch der übernommene Kostenanteil eines Elektromobils ist, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Je nach Kaufpreis sind häufig zwischen 500 und 1.500 Euro selbst zu zahlen.

Außerdem werden in der Regel nur Modelle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bezuschusst. Bei schnelleren Gefährten gibt es entweder keine Kostenübernahme oder es ist ein noch größerer Anteil selbst zu tragen.

Elektromobile für Behinderte: Wer bekommt ein Rezept?

Für Elektromobile auf Rezept ist ein gewisses Mindestmaß an Gehfähigkeit erforderlich. Denn bei einem E-Mobil handelt es sich nicht um einen Rollstuhl. Auf der anderen Seite muss die Gehfähigkeit deutlich eingeschränkt sein: Alltägliche Erledigungen wie Einkäufe lassen sich nicht mehr zu Fuß oder mit einem anderen Hilfsmittel, etwa einem Rollator, bewältigen. Überdies muss die Fahrerin oder der Fahrerin in der Lage sein, das Elektromobil sicher zu bedienen. Letztlich ist für eine Verordnung eines Elektromobils für Behinderte immer die Entscheidung des Arztes maßgeblich.

E-Mobil

E-Mobil für Behinderte: Wie bekomme ich einen Zuschuss?

Das klingt alles sehr kompliziert? Gehe einfach in einzelnen Schritten vor, wenn du ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlen lassen möchtest:

  • Als Erstes empfiehlt sich ein Besuch beim Arzt. Dieser stellt fest, ob die Voraussetzungen für eine Verordnung auf Rezept überhaupt bestehen.
  • Danach kannst du dich nach geeigneten Modellen umsehen. Infrage kommende E-Mobile für Behinderte müssen über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Außerdem muss normalerweise der Händler oder das Sanitätshaus Vertragspartner deiner Krankenkasse sein.
  • Mit der Hilfsmittelnummer wendest du dich erneut an den Arzt. Dieser stellt eine Verordnung aus, in der das genaue Fahrzeug aufgeführt ist. Achte darauf, dass der Arzt detailliert begründet, warum ein E-Mobil notwendig ist und andere Hilfsmittel nicht infrage kommen.
  • Die Verordnung reichst du bei der Krankenversicherung ein, zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Händlers.
  • Wird der Antrag genehmigt und du hast einen positiven Bescheid, kannst du das E-Mobil erwerben.

Du hast allerdings keinen Anspruch auf ein neues Elektromobil, wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Möglicherweise wird dir ein gebrauchtes E-Mobil von der Krankenkasse beziehungsweise dem Händler vorgeschlagen. Es kann sich auch um ein anderes Modell als das von dir ausgesuchte handeln.

Wurde der Antrag komplett abgelehnt oder ein in deinen Augen ungeeignetes Gefährt vorgeschlagen? Dann kannst du innerhalb eines Monats schriftlich (nicht per E-Mail) Widerspruch einlegen. Dazu ist zunächst noch keine Begründung erforderlich. Diese solltest du, eventuell in Zusammenarbeit mit deinem Arzt, nachreichen. Die Begründung sollte darlegen, warum ein bestimmtes Modell notwendig ist. Etwa, weil du auf dem Land lebst und längere Strecken zurücklegen musst.

Wenn es das Budget erlaubt, bleibt natürlich immer noch die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst zu kaufen. In diesem Fall hast du alle Freiheiten und bist bei der Auswahl des Elektromobils von der Krankenkasse unabhängig.

Weitere Beratung für deinen Technik-Einkauf:

E-Roller

E-Roller: Geschwindigkeit, Arten & alles, was du wissen musst

E-Bike

E-Bike-Geschwindigkeit: Wie schnell darf ein E-Bike fahren?

eBook-Reader

Ratgeber eBook-Reader: So findest du den eBook-Reader, der zu dir passt

Einkaufsschutzbrief -  einfach und sicher deinen Ratenkauf während der ganzen Laufzeit schützen
Kontakt

Schreib uns
service@baur.de

Ruf uns an
09572 5050 
 Telekom

täglich von 06.00 bis 23.00 Uhr

Versand, Rückgabe & Kosten
  • 30 Tage Rückgaberecht
  • kostenloser Rückversand
  • Standardlieferung 5,95€
  • 24h-Lieferung, Wunschtermin, Versandkostenflatrate u.a. optional.
Unsere Zahlarten
Sicher shoppen
EHI - Geprüfter Online-Shop
BAUR folgen
BAUR InstagramBAUR FacebookBAUR PinterestBAUR Youtube
BAUR App
Apple App Store QR-Code App für Android und Apple
Android Google Play
PAYBACK Button

Partner von baur.de

Preisangaben inkl. gesetzl. Steuer und zzgl. Service- & Versandkosten.

© BAUR Versand, 96222 Burgkunstadt