Du hast den perfekten Elektroroller für dich gefunden? Bevor du ihn durch den öffentlichen Straßenverkehr bewegst, musst du den E-Roller anmelden und gegebenenfalls zulassen. Was notwendig ist, hängt vom Typ ab, denn viele E-Roller darfst du ohne Zulassung fahren. Das klingt verwirrend? In diesem Artikel erläutern wir den Unterschied und erklären, wo du beispielsweise E-Scooter anmelden musst.
Eine bestimmte Art von Zulassung braucht jeder E-Roller, wenn du ihn im öffentlichen Straßenverkehr bewegst: die allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Darum musst du dich aber in der Regel nicht kümmern – diese beantragt der Hersteller. Du erkennst solche Modelle an Vermerken wie „Nutzungsbereich innerhalb der StVZO“. Die ABE ist ebenfalls die Voraussetzung für die Anmeldung beziehungsweise Zulassung des Fahrzeugs.
Hat ein Roller keine ABE, steht in den Produktbeschreibungen beispielsweise „Nutzung nur außerhalb der StVZO“. Diese Exemplare darfst du nur auf privaten Grundstücken und Wegen benutzen.
Mit „Anmeldung“ ist normalerweise die Anmeldung bei der Versicherung gemeint: Eine Haftpflichtversicherung ist für sämtliche E-Roller gesetzlich vorgeschrieben. Höchstgeschwindigkeit und Leistung spielen dabei keine Rolle. Bei der Versicherung einen E-Roller anzumelden, ist mit Kosten von etwa 20 Euro (kleine E-Scooter) bis zu 80 Euro (große E-Motorroller) verbunden. Diese fallen jährlich an. Teil- oder Vollkasko ist optional.
Eine Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle ist nur bei E-Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h oder mehr als 4 kW Motorleistung erforderlich. Ab diesem Punkt gelten sie als Leichtkrafträder beziehungsweise Krafträder. Diese benötigen eine Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich als „Fahrzeugschein“ bekannt. Bei einem E-Roller ist für die Zulassung mit Kosten von rund 26 Euro zu rechnen – einmalig.
Sämtliche E-Roller, die ein bauartbedingtes Tempo von höchstens 45 km/h und eine Leistung von maximal 4 kW haben, brauchen keine amtliche Zulassung. Bei diesen handelt es sich um Kleinkrafträder beziehungsweise Elektrokleinstfahrzeuge. In bestimmten Fällen ist bei solchen E-Rollern aber eine freiwillige Zulassung lohnenswert: Durch eine Gesetzeslücke lassen sich dann sogenannte THG-Prämien kassieren. Hier erfährst du mehr zur E-Roller Förderung.
Von der Geschwindigkeit und der Leistung des Gefährts hängt zudem ab, ob du eine Fahrerlaubnis brauchst – und welche. Hier gibt es weitere Informationen zur Führerscheinpflicht bei E-Rollern.
Bei einem Elektroroller ist ein Nummernschild immer notwendig: Du darfst auf öffentlichen Straßen und Wegen keinen E-Roller ohne Kennzeichen bewegen. Allerdings gibt es hier wieder Unterschiede:
Das Versicherungskennzeichen wird dir gratis von deiner Versicherung zugeschickt. Für ein amtliches E-Roller-Kennzeichen kannst du mit Kosten zwischen 10 und 20 Euro rechnen.
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