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Fahrradbeleuchtung
Fest montiert oder flexibel einsetzbar
Die Fahrradbeleuchtung kann, muss aber nicht mehr zwingend fest am Fahrrad montiert sein. Nach einer längst überfälligen Gesetzesnovelle erlaubt die Straßenverkehrsordnung nun ausdrücklich auch abnehmbare Fahrradlampen. Erfahre mehr darüber, wie flexibel du jetzt bist, die Fahrradbeleuchtung ganz nach deinen Wünschen und Bedürfnissen auszurichten.
Besser sehen und gesehen werden
Rückstrahlende und fest in Pedalen oder an Schutzblechen integrierte Reflektoren oder „Katzenaugen“ sind nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben. Diese strahlen aber eben nur zurück, wenn sie von anderen Scheinwerfern erfasst werden. Für Fußgänger, die sich nachts aus Versehen auf dem Fahrradweg aufhalten, bleibst du mit dieser Minimallösung trotzdem unsichtbar. Es sollte eigentlich keine Diskussionen darüber geben, dass eine aktive und ausreichend helle Fahrradbeleuchtung vorne und hinten ein absolutes Muss ist. Praktischerweise stellen die meisten Vorder- und Rückleuchten eines Fahrrads eine Kombination aus aktiver Lampe und passiven Reflektoren dar.
Moderne Dynamoleuchten: keine zusätzliche Pedalkraft mehr nötig
Die gängige Lösung zur Fahrradbeleuchtung besteht immer noch aus fest montierten LED-Lampen, die über Felgen- oder Nabendynamos betrieben werden. Insbesondere die Letztgenannten sind heute so raffiniert konstruiert, dass der Extra-Kraftaufwand für den Betrieb des Dynamos vernachlässigbar gering ausfällt. Dazu kommt, dass eine LED-Fahrradlampe ohnehin mit sehr wenig Energie auskommt. Der Grund, warum mobile, abnehmbare Batterielampen trotzdem so hoch im Kurs stehen: Es ist einfacher, auf diese Weise eine defekte Fahrradlampe durch ein neues funktionierendes Licht zu ersetzen. Eine Verschraubung und Kabelverbindung mit dem Dynamo entfällt bei diesen Varianten.
Gewicht sparen – und das Licht nur im Bedarfsfall mitnehmen
Bei sportlich ambitionierten Radfahrern gehört es einfach zur Philosophie dazu, Gewicht zu sparen, wo es geht. Ein extraleichtes Rennrad verzichtet daher auf eine Fahrradbeleuchtung. Steht – eher selten der Fall – eine nächtliche Fahrt an, führen Radsportler ausnahmsweise einen Satz batteriebetriebener Fahrradlichter mit sich. Die mobilen, selbst leuchtenden Lampen verfügen über eine leicht zu handhabende Halterung für das Lenkrad, die Lenkstange oder hinten für den Sattel oder die Sattelstange. Ein Gepäckträger, falls vorhanden, dient ebenso als Aufhängung für Rücklichter.
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