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Sonnenschutz-Genehmigung-Foerderung

Terrassenüberdachung: Baugenehmigung & Förderung

Rechtliche Tipps zum Sonnenschutz für Terrasse & Balkon

Mit einer Terrassenüberdachung verwandelst du deinen Außenbereich in einen gemütlichen Gartenraum. Das Dach spendet Schatten, schützt deine Terrassenmöbel vor Regenwetter und kann gleichzeitig als Sichtschutz dienen. Ob du für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigst und welche Sonnenschutzsysteme förderfähig sind – diese Fragen beantwortet dir unser Ratgeber zum Thema Sonnenschutz und Rechtliches.

Wann ist für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung nötig?

Die gute Nachricht vorweg: Eine Terrassenüberdachung zählt in vielen Regionen in Deutschland zu den verfahrensfreien Bauvorhaben. Deshalb ist im Regelfall kein Bauantrag erforderlich. Für genehmigungsfreie Gebäude gelten dennoch bestimmte Vorschriften. Sprich: Du darfst eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichten, sofern du die vorgeschriebene Größe nicht überschreitest. In der Fachsprache ist hierbei vom „räumlichen Freibetrag“ die Rede. Wie groß ein Dach über der Terrasse sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Nähere Informationen findest du in der jeweiligen Landesbauordnung.

TIPP

Natürlich ist es möglich, eine größere Überdachung zu bauen. Allerdings benötigst du in diesem Fall für deine neue Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung. Neben der Größe sind weitere Punkte zu berücksichtigen: Dazu gehören die Abstände zum Nachbargrundstück, Brandschutz, Einflüsse durch Wind etc. und die Vorgaben des Bebauungsplans. Informier dich daher immer vorher beim zuständigen Bauamt.

BundeslandTerrassenüberdachung ohne Baugenehmigung möglich
ThüringenFläche bis zu 30 m2 und Tiefe bis zu 4 m
Schleswig-HolsteinFläche bis zu 30 m² und Tiefe bis zu 3 m
Sachsen-AnhaltFläche bis zu 30 m2 und Tiefe bis zu 3 m
SachsenFläche bis zu 30 m² und Tiefe bis zu 3 m
SaarlandFläche bis zu 36 m² und Tiefe bis zu 3 m
Rheinland-Pfalzbis zu 50 m³ umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
Nordrhein-WestfalenFläche bis zu 30 m² und Tiefe bis zu 4,50 m
NiedersachsenGrundfläche bis zu 30 m2
Mecklenburg-VorpommernFläche bis zu 30 m2 und Tiefe bis zu 3 m
Hessenbei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
HamburgFläche bis zu 30 m2 und Tiefe bis zu 3 m
BremenTiefe bis zu 3 m
BrandenburgFläche bis zu 30 m2 und Tiefe bis zu 4 m
BerlinFläche bis zu 30 m2 und Tiefe bis zu 3 m
BayernFläche bis zu 30 m² und Tiefe bis zu 3 m
Baden-WürttembergGrundfläche bis zu 30 m2

Förderung für Sonnenschutz: Welche Förderung gibt es?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert der Staat eine Reihe an Baumaßnahmen. Darunter fällt auch der sommerliche Wärmeschutz. Förderfähig sind außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen: wie Fensterläden, Rollläden und Markisen. Fördermittel sind unter Umständen auch für Sonnenschutzvorrichtung verfügbar, die zwischen den Scheiben liegen.

Voraussetzung der Förderung ist, dass du dich von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) beraten lässt. Die Fachleute helfen dir bei der Auswahl und bei der Beantragung der Fördermittel. Der Fördersatz beläuft sich auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten (bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro brutto).

Muss der Vermieter für Sonnenschutz sorgen?

Eine Wohnung zur Sonnenseite ist Wohnglück pur. Im Sommer kann es allerdings gerade zur Mittagszeit heiß hergehen. Der richtige Sonnenschutz ist daher wichtig. Mieter haben jedoch keinen generellen Anspruch auf Sonnenschutz. Nachzufragen schadet hier aber nicht. Denn unerträgliche Hitze in der Wohnung musst du nicht hinnehmen. Möglicherweise erklärt sich die Hausverwaltung bereit, einen Sonnenschutz wie Jalousien innen am Fenster anzubringen. Die einzige Ausnahme zu dieser Regel ist: Wenn du die Wohnung mit einem Sonnenschutz auf dem Balkon angemietet hast, muss sich der Vermieter um die Instandhaltung kümmern. Funktioniert die Markise nicht mehr oder ist das Sonnensegel abgenutzt, hast du ein Recht auf Mängelbehebung.

TIPP

Möchtest du eine feste Außenmarkise anbringen, bist du auf die Erlaubnis des Vermieters angewiesen. Für Mietwohnungen kommen daher vorrangig Sonnenschutzlösungen wie Sonnenschirme, Stoffsegel oder Bastmatten am Balkongeländer infrage.