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Klimaanlage in der Mietwohnung

Wohnen mit Klimaanlage: Mietwohnung nachrüsten

Eine Frau liegt auf einem grauen Sofa und hält eine Fernbedienung in der Hand. Über dem Sofa hängt eine Klimaanlage. Der Hintergrund ist hell.

Wenn es im Sommer warm und wärmer wird und kein Lüftchen sich bewegt, sehnt sich so mancher nach einer Klimaanlage. Was im eigenen Haus kein Problem ist, muss in einer Wohnung anders angegangen werden. Ist keine Klimaanlage vorhanden, kannst du nachrüsten. Dabei gilt es allerdings, bauliche, rechtliche und nachbarschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Wie du zur Klimaanlage in der Mietwohnung oder Eigentumswohnung kommst, erklären wir dir.

Cool bleiben in der Mietwohnung oder Eigentumswohnung

Der Weg zur Klimaanlage in einer Wohnung ist kein Projekt, das nur dich angeht. So schön es ist, im Sommer mit einer Klimaanlage eine Dachgeschosswohnung oder ein Zimmer an der Südseite kühlen zu können – es gibt einiges zu beachten.

  • Eine Split-Klimaanlage – also ein Gerät mit einer Außeneinheit – erfordert für die Installation deutliche Eingriffe in die Bausubstanz. Diese Veränderungen sind immer genehmigungsbedürftig. Dein Vermieter muss dir eine Erlaubnis erteilen und wird dabei in der Regel auch die Zustimmung der übrigen Mieter
  • Je nach Bundesland ist eine Baugenehmigung
  • Hinzu kommen Erwägungen zur Sichtbarkeit – oft sind Veränderungen der Fassade

Für Altbauten, insbesondere denkmalgeschützte Gebäude, gelten noch strengere Auflagen. Sie schließen Eingriffe in die Bausubstanz gänzlich aus.

Entsprechend solltest du dich zunächst über deine Möglichkeiten informieren und deinen Vermieter bezüglich deiner Pläne ansprechen – stimmt er nicht zu, darfst du keine Split-Klimaanlage installieren.

Auch in der Eigentumswohnung müssen bauliche Auflagen eingehalten werden, und eine Absprache in der Eigentümergemeinschaft ist notwendig.

Alleingänge solltest du nicht machen, denn in der Mietwohnung kann dich der Eigentümer zum Rückbau verpflichten oder dir sogar kündigen. In der Eigentumswohnung könnte das Projekt anhaltende Nachbarschaftskonflikte auslösen.

Schriftlich kommunizieren – mit genauen Angaben

Falls du deinen Vermieter mit einer guten Planung überzeugen möchtest, wirst du ihm genaue technische Angaben zum geplanten Gerät und zu den notwendigen baulichen Veränderungen vorlegen – schriftlich. Denn ihr müsst euch nicht nur über den Einbau einigen. Die Wartung und der spätere Verbleib der Klimaanlage sind ebenfalls wichtige Aspekte.

Da ein Vermieter für die Wartung und Reparatur installierter Komponenten wie Wasserhähne verantwortlich ist, musst du eine Einigung bezüglich deiner Klimaanlage anstreben. Das ist oft nur möglich, indem du die Eigenverantwortung für die Wartung übernimmst.

Soll das Gerät in deinem Besitz verbleiben, musst du es bei einem Umzug ausbauen und den ursprünglichen Zustand der Wand wiederherstellen.

Umgekehrt ist es natürlich denkbar, dass der Vermieter sich selbst bereit erklärt, die Wohnung mit einer Klimaanlage auszustatten, und die Kosten für das Nachrüsten übernimmt. Denn eine Klimaanlage wertet eine Immobilie auf und hat weitere Vorzüge: Da sie die Luft entfeuchtet, beugt sie der Entstehung von Schimmel vor.

Klimaanlage nachrüsten
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Luftentfeuchter gegen Schimmel
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Klimaanlage in der Mietwohnung: Balkon-Modelle und die Auflagen

Eine Wandmontage mit deutlich sichtbarer Kompressoreinheit an der Fassade wird nicht nur vom Vermieter nicht gern gesehen – oft erhältst du keine Baugenehmigung dafür. Anders sieht es aus, wenn das Split-Gerät auf dem Balkon platziert wird und dann, verdeckt von der Brüstung, aus dem öffentlichen Raum heraus unsichtbar bleibt. Zudem kannst du mit Schwingungsdämpfern dafür sorgen, dass sich die Schwingungen des Kompressors nicht über Boden und Wände verteilen und von anderen Bewohnern als Lärmbelästigung empfunden werden. Genehmigen lassen musst du es in jedem Fall, eine Klimaanlage in der Mietwohnung auf dem Balkon aufzustellen.

Geräuschpegel bei der Klimaanlage – was ist erlaubt?

Nicht nur die Optik, auch die Akustik ist ein Faktor, der für oder gegen eine Klimaanlage spricht. Bei einem Split-System entsteht ein hörbares Betriebsgeräusch. Wie hoch der Geräuschpegel sein darf, regelt bundesweit die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Sie gibt die Höchstwerte für den Schalldruckpegel in Dezibel oder dB(A) für den Betrieb bei Tag und bei Nacht vor:

  • in reinen Wohngebieten tagsüber 50 dB(A), nachts 35 dB(A)
  • in allgemeinen Wohngebieten und in sogenannten Kleinsiedlungsgebieten tagsüber 55 dB(A), nachts 40 dB(A)
  • in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tagsüber 60 dB(A), nachts 45 dB(A)

Dabei sind besondere Bedingungen für Lärmschutzgebiete nicht berücksichtigt. Du solltest dich also beim Bauamt deiner Gemeinde informieren.

Zum Vergleich: Werte von 40 bis 60 dB(A) entsprechen einem normalen Gespräch. Ab 60 dB(A) hättest du es schon mit einer lautstarken Unterhaltung zu tun, Werte darüber entsprechen einem lauten Motorengeräusch oder Staubsaugerlärm.

Sehr hochwertige Klimaanlagen sind häufig bereits ausgezeichnet schallgedämmt und entwickeln ein Betriebsgeräusch von wenig mehr als 40 dB(A).

Unabhängig und flexibel: mobile Klimaanlagen in der Wohnung

Wo die Bausubstanz und/oder der Vermieter keine Installation einer Split-Klimaanlage erlauben, musst du auf angenehm gekühlte Räume nicht verzichten. Denn es gibt mobile Geräte, die du an die Steckdose anschließt. Der Vorteil dabei ist die flexible Nutzung in jedem Raum deiner Wahl. Da keine baulichen Maßnahmen notwendig sind, lässt sich das Gerät nach dem Kauf anschließen und sofort in Betrieb nehmen.

Du kannst dabei unter verschiedenen Ausführungen wählen:

  • Mobile Split-Klimaanlagen: In der Mietwohnung kannst du innovative, kompakte Split-Systeme nutzen. Die Verbindung (für die sogenannte Kältemitteilung) hat einen Durchmesser von etwa drei Zentimetern und wird durch ein gekipptes Fenster geführt.
  • Mobile Geräte mit Abluftschlauch: Die sogenannten Monoblock-Geräte sind echte Klimaanlagen, die die erwärmte Abluft über einen Schlauch nach draußen leiten. Im Vergleich mit Split-Klimaanlagen ist ihr Verbrauch allerdings höher.
  • Mobile Klimageräte ohne Abluftschlauch und Luftkühler: Ohne Vorrichtungen für die Abluft kommen einfache Klimageräte aus. In kleinen und gut gedämmten Räumen senken sie die Temperatur fühlbar.
Klimaanlage: Stromverbrauch und Kosten
Klimaanlage: Stromverbrauch und Kosten

Kosten für die Klimaanlage in der Wohnung

Ein nicht ganz unwichtiger Punkt bei der Anschaffung einer Klimaanlage sind die Kosten. Die Ausgaben, auf die du dich einstellen musst, sind:

  • Anschaffungskosten für das Gerät
  • Montagekosten
  • Betriebskosten
  • Kosten für die regelmäßige Wartung und Reinigung
  • Reparaturkosten und Austausch von Komponenten
  • Kosten für den Rückbau beim Auszug – falls gewünscht

Um nicht überrascht zu werden von unerwarteten Ausgaben, solltest du dir schon während der Planung einen Überblick über alle Punkte verschaffen – einschließlich der Stromtarife für den Betrieb des Geräts. Unter Umständen wird das deine Entscheidung für eine bestimmte Technologie oder einen Hersteller deutlich beeinflussen.

Kannst du deinen Vermieter überzeugen, das Nachrüsten zu übernehmen, entfallen zwar die Ausgaben für das Gerät und den Einbau, doch die Kosten für den Strom trägst du. Es lohnt sich also, den Nutzen und die Kosten vorher abzuwägen!

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